Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kandidaten
der Personal Vision
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Personal Vision (im Folgenden „Vermittler“) und den Kandidaten, die an einer Vermittlung interessiert sind (im Folgenden „Kandidat“). Abweichende Bedingungen des Kandidaten werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgegenstand
Der Vermittler bietet Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung an. Ziel ist es, den Kandidaten bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle zu unterstützen.
§3 Vertragsabschluss und Vermittlungsprozess
(1) Die Dienstleistungen des Vermittlers beginnen nach der Bestätigung der Zusammenarbeit durch den Kandidaten.
(2) Der Kandidat verpflichtet sich, dem Vermittler alle erforderlichen und wahrheitsgemäßen Informationen über Qualifikationen, Berufserfahrung und andere relevante Aspekte zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Vermittler stellt dem Kandidaten passende Stellenangebote vor, die nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt wurden.
§4 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Vermittler behandelt alle persönlichen Daten des Kandidaten vertraulich und verarbeitet sie gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.
(2) Der Kandidat willigt ein, dass seine Daten an potenzielle Arbeitgeber weitergegeben werden, sofern dies für die Vermittlung notwendig ist.
(3) Der Vermittler ergreift alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Daten des Kandidaten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen.
§5 Verpflichtungen des Kandidaten
(1) Der Kandidat verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich zu informieren, wenn ein Arbeitsvertrag mit einem vorgestellten Unternehmen zustande kommt.
(2) Der Kandidat verpflichtet sich, den Vermittler über alle relevanten Änderungen zu informieren, die die Vermittlung beeinflussen könnten, wie z. B. Änderungen des beruflichen Status, Kontaktinformationen oder Wünsche bezüglich der zu vermittelnden Positionen.
§6 Haftung
(1) Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Einstellung des Kandidaten oder den Erfolg der Vermittlungsbemühungen.
(2) Der Kandidat ist selbst verantwortlich für die Überprüfung der Arbeitsbedingungen und Verträge, die ihm von potenziellen Arbeitgebern angeboten werden.
(3) Der Vermittler haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
§7 Beendigung der Zusammenarbeit
(1) Die Zusammenarbeit kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich beendet werden.
(2) Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen des Vermittlers bleiben von einer Beendigung unberührt.
§8 Vertraulichkeit und Abwerbeverbot
(1) Der Kandidat verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der Vermittlung über potenzielle Arbeitgeber oder deren Geschäftstätigkeit erhalten wurden, vertraulich zu behandeln.
(2) Der Kandidat verpflichtet sich, während und nach der Vermittlung keine Abwerbung von Mitarbeitern des Vermittlers zu versuchen oder durchzuführen.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende rechtswirksame Regelung.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz des Vermittlers.
---
Personal Vision
Dortmund, 16.08.2024
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.